Neues aus dem Rathaus
Deutsche Rentenversicherung
Im Internet tummeln sich vermehrt Dienstleister, die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kostenpflichtig Auskünfte über ihre eigenen Versichertendaten anbieten. Beworben wird beispielsweise neben der Beschaffung der persönlichen Rentenauskunft vermehrt auch die Dienstleistung, einen Versicherungsnummernachweis (ehemals Sozialversicherungsausweis) online zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) stellt klar: Versicherte haben jederzeit selbst die Möglichkeit diese Informationen unkompliziert und kostenfrei vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger direkt zu erhalten.
Kostenfreie Unterlagen für Versicherte und Hinterbliebene
Ob Rentenversicherungsnummer (Sozialversicherungsnummer), Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Renteninformation – Versicherte können diese www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services anfordern und bekommen die gewünschten Unterlagen per Post zugeschickt.
Wie komme ich an meine Rentenversicherungsnummer
Seit 2005 vergibt die Deutsche Rentenversicherung die Versicherungsnummer ab der Geburt automatisch. Diese bleibt ein Leben lang gleich.
Ihre Versicherungsnummer steht auf allen Schreiben der Deutschen Rentenversicherung. Sollten Sie keines mehr haben, wenden Sie sich bitte schriftlich unter Angabe Ihres Geburtsdatums, Ihres Geburtsnamens, Ihres Geburtsortes sowie Ihrer aktuellen Postanschrift an uns. Wir teilen Ihnen Ihre Versicherungsnummer umgehend per Post mit.
Gut zu wissen: Bei erster Beschäftigung erledigt der Arbeitgeber die Anmeldung bei der DRV. Die Beschäftigten erhalten ihre persönliche Nummer nach der Anmeldung automatisch per Post zugeschickt. Bereits beschäftigte Personen finden ihre Rentenversicherungsnummer auf ihrer Lohnabrechnung.
Bei Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit des Versicherungsnummernachweises kann die Neuausstellung dieser Bescheinigung mit einem Klick beantragt werden.
Service für Rentnerinnen und Rentner
Rentenbeziehende können ebenfalls diverse Unterlagen wie die Rentenbezugsbescheinigungen oder Information über Meldungen an die Finanzverwaltung über die DRV-Online-Services bestellen.
Unkompliziert Unterlagen anfordern
Einfach unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services auf „Informationen anfordern“ klicken, gewünschte Versicherungs- und Rentenunterlagen anfordern wählen und Adresse plus Versicherungsnummer sicher an die DRV übermitteln. Kosten: null Euro!
Information
Zusätzliche Informationen enthält die Broschüre „Vorsicht Trickbetrug“. Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.
Mindestlohn-Erhöhung ab Januar - Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro geplant. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin.
Der neue Mindestlohn betrifft neben Vollzeitbeschäftigten, auch rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt durch die Kopplung an den Mindestlohn von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026 und 633 Euro ab 2027. Damit können geringfügig Beschäftigte künftig mehr verdienen, ohne ihren Minijob-Status zu verlieren.
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze bei Minijobs dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst im Minijob. Durch diese Regelung bleibt das mögliche Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden im Minijob weiterhin konstant, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Information
Weitere Informationen darüber hinaus erhalten Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber auf der Seite der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de. Empfehlenswert sind auch die Broschüren „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“ und „Rente: Jeder Monat zählt“. Diese können auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.


