Neues aus dem Rathaus
Sperrzeitregelungen für Schank- und Speisegaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Fastnachtszeit 2026
Gemäß § 8 Abs. 2 Landesgaststättengesetz (LGastG) beginnt die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten in der Nacht vom Rosenmontag (16.02.2026) zum Fastnachtsdienstag (17.02.2026) um 5:00 Uhr. Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen gemäß § 46 Abs. 1 Landesglücksspielgesetz bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.


