Neues aus dem Rathaus
Steuertermin 15. Februar 2026 - 1. Rate Grundsteuer und Gewerbesteuer
Am 15. Februar 2026 wird die 1. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Der jeweils fällige Steuerbetrag kann dem zuletzt zugegangenen Steuerbescheid entnommen werden.
Die Steuer muss bis zum 15. Februar 2026 auf einem Konto der Gemeinde Unterschneidheim gutgeschrieben sein.
Bei Teilnehmern, die sich am Lastschrift-Einzugsverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeinde die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Girokonto.
Die Gemeindekasse ist gesetzlich verpflichtet, bei verspätetem Zahlungseingang Säumniszuschläge und Mahngebühren, gemäß §§ 240, 259 nach der Abgabenordnung (AO), zu erheben.
Bei der Überweisung ist die Angabe des Kassenzeichens unbedingt erforderlich. Dadurch lassen sich Fragen und Missverständnisse vermeiden.
Vorbereitete Basislastschriftmandate können Sie hier herunterladen.


