Neues aus dem Rathaus
Allgemeinverfügung der Gemeinde Unterschneidheim zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processio-nes L.)
Zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren für die Bevölkerung durch den Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processiones L.) erlässt die Gemeinde Unterschneidheim auf Grundlage der §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes (PolG) sowie § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende Allgemeinverfügung:


