Neues aus dem Rathaus
Sperrzeitregelungen in der Nacht zum 1. Mai 2026
Sperrzeitregelungen für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schank- und Speisegaststätten, für Straußwirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und Spielhallen in der Nacht zum 1. Mai 2026
Gemäß § 8 Abs. 2 Landesgaststättengesetz beginnt die Sperrzeit in Schank- und Speisegaststätten, in Straußwirtschaften sowie in öffentlichen Vergnügungsstätten in der Nacht von Donnerstag, 30. April 2026 zum Freitag, 1. Mai 2026 um 5:00 Uhr. Abweichend davon beginnt die Sperrzeit in Spielhallen (§ 46 Abs. 1 Landesglücksspielgesetz) bereits um 0:00 Uhr. Die Sperrzeiten enden jeweils um 6:00 Uhr.


