Neues aus dem Rathaus
Abspritzen bzw. Reinigen von Fahrzeugen im Hof bzw. auf der Straße
Aus aktuellem Anlass möchten wir wieder darauf hinweisen, dass das Abspritzen bzw. Reinigen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder anderen unbefestigten Flächen grundsätzlich untersagt ist.
Beim Reinigen eines Fahrzeugs werden häufig Öl-, Kraftstoff-, Schmierstoff- und Bremsstaubrückstände sowie Reinigungsmittel von der Fahrzeugoberfläche gelöst. Gelangen diese Stoffe über die Straßenentwässerung oder direkt in den Boden, können sie Gewässer und das Grundwasser erheblich belasten.
Bereits geringe Mengen ölhaltiger Substanzen reichen aus, um die Wasserqualität zu beeinträchtigen und Pflanzen sowie Tiere zu schädigen.
Bitte nutzen Sie für die Fahrzeugwäsche ausschließlich dafür zugelassene Waschanlagen oder Waschplätze mit entsprechenden Ölabscheidern und Abwasseraufbereitung. So tragen Sie aktiv zum Schutz unserer Umwelt und Gewässer bei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung beim Umweltschutz.


