Neues aus dem Rathaus
Öffentliche Bekanntmachung
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die von der Verbandsversammlung des GVV Tannhausen am 31.07.2026 beschlossene 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Schreiben vom 19.08.2026 - Az.: BLP-2025/047IV/41.1-621.41 KS/Wb - genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 04.11.2025 maßgebend.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Der Flächennutzungsplan kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Gemeinde Stödtlen während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO i. V. m. § 5 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Gemeindeverwaltungsverbands geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Tannhausen, 10.09.2026
gez.
Jan-Erik Bauer
Verbandsvorsitzender


