Neues aus dem Rathaus
Verkauf und Sanierung Alte Schule Unterschneidheim, Kirchgasse 33
1. Eigentümerin
Die Gemeinde Unterschneidheim ist Eigentümerin des zu veräußernden Grundstücks. Das Grundstück ist bebaut.
2. Ziel des Verfahrens
Ziel des Verfahrens ist der Verkauf und die Sanierung des ortsbildprägenden Gebäudes. Alternativ sind der Abbruch und ein Neubau denkbar.
3. Kaufgrundstück
3.1 Kauffläche
Es handelt sich um die Flurstücke Nr. 4585 und 4586 mit einer Fläche von 427 m² und 13 m². Das Flurstück trägt die Bezeichnung Kirchgasse 33.
3.2 Das Grundstück ist über die Straßen Ziegelhütte und Kirchgasse an das örtliche Straßennetz angebunden.
3.3 Das Grundstück ist wie bestehend zu übernehmen.
3.4 Das Gebäude ist miet- und pachtfrei.
3.5 Die Lage und Qualität der vorhandenen Hausanschlüsse ist vor Ort durch den Bewerber zu erheben. Die Gemeinde Unterschneidheim ist hierbei im Rahmen ihrer Möglichkeiten behilflich.
4. Bebauungs- und Nutzungsvorgaben
Das Baugrundstück liegt im Innenbereich des Hauptortes der Gemeinde Unterschneidheim. Für das zu veräußernde Grundstück besteht kein Bebauungsplan; das Gebiet ist als Dorf-/Mischgebiet zu bewerten.
5. Grundsätzliche Ziele und Bedingungen:
- Das 1844/45 erbaute Gebäude diente als Schulhaus, Lehrerwohnung und Rathaus der Gemeinde Unterschneidheim.
- Am Gebäude befindet sich eine Relieftafel aus Sandstein. Diese Tafel ist in der Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg eingetragen.
- Das Grundstück Kirchgasse 33 befindet sich innerhalb des Sanierungsgebiets „Neue Mitte“ in Unterschneidheim. Detaillierte Informationen über das Sanierungsgebiet, insbesondere über die Ziele des Sanierungsgebiets und die Fördermöglichkeiten, erhalten Sie bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Herrn Marcel Mühlbauer, E-Mail marcel.muehlbauer(@)lbbw-im.de
- Eine örtliche Nachfrage nach Eigentumswohnungen / Mietwohnungen / Dienstleistung ist vorhanden.
6. Vom Bewerber sind folgende Angebotsunterlagen einzureichen:
6.1 Name und Anschrift des Bewerbers, Name und Funktion der verantwortlichen Kontaktperson, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse.
6.2 Ein Kaufpreisangebot
6.3 Sanierungskonzept / Nutzungskonzept / Bebauungskonzept:
- Detaillierte Informationen über den Umfang der Sanierung der Gebäudesubstanz alternativ über das Neubauvorhaben und deren zeitliche Abwicklung
- Darstellung der künftigen baulichen Nutzung (Mietwohnungen / Eigentumswohnungen / Dienstleistung)
- Konzept für die Parkierung
- Aussagen zum vorgesehenen Energiekonzept
6.4 Fragen sind schriftlich – per E-Mail – an die Gemeinde Unterschneidheim zu richten. Kontakt: E-Mail uhl(@)unterschneidheim.de. Die Antworten werden anonymisiert allen Interessenten schriftlich mitgeteilt. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
6.5 Die Bewerbung mit allen Anlagen ist bis zum 13.11.2026 beim Bürgermeisteramt, Ziegelhütte 25, 73485 Unterschneidheim einzureichen.
6.6 Bindefrist: Der Bewerber muss mit seinem Angebot eine Bindefrist bis zum 11.12.2026 erklären. Während der Bindefrist ist der Bewerber an sein Angebot gebunden.
7. Bewertung
7.1 Die Gemeinde Unterschneidheim ist in ihrer Entscheidung frei – ob, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird. Die Entscheidung über die Grundstücksveräußerung trifft der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim. Nach der Entscheidung des Gemeinderats über die Grundstücksveräußerung wird eine zeitnahe Beurkundung eines Kaufvertrags mit Bauverpflichtung vereinbart.


