Neues aus dem Rathaus
Neuaufstellung des Bebauungsplans "Wilflinger Steige V - 3. Änderung" in Unterschneidheim, Zipplingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Unterschneidheim hat am 21. September 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wilflinger Steige V – 3. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 31.08.2026 der stadtlandingenieure, Ellwangen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Optimierung der Erschließungs- und Entwässerungsplanung in Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan „Wilflinger Steige IV und V, 2. Änderung“ geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 31.08.2026 wird mit Begründung vom 31.08.2026 während der Dauer der nachfolgenden Frist vom 28. September 2026 bis einschließlich 26. Oktober 2026 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Unterschneidheim, 1. Stock, Zimmer 1.05, Ziegelhütte 25, 73485 Unterschneidheim während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahme soll elektronisch an die E-Mail-Adresse: uhl(@)unterschneidheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal zugänglich.
Unterschneidheim, 25. September 2026
gez. Johannes Joas
Bürgermeister


